Wir freuen uns ber Ihr Interesse an einer Ttigkeit in der st.gallischen Justiz. Die Gerichte des Kantons St.Gallen fllen jedes Jahr ber 15''000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die Mitarbeitenden der Gerichte setzen sich tglich zugunsten der Rechtsuchenden fr eine unabhngige und effiziente Justiz ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Rechtsfrieden.
Das Handelsgericht ist ein Fachgericht, das unter Mitwirkung von nebenamtlich ttigen Handelsrichterinnen und Handelsrichtern konkrete Streitfragen mit branchenspezifischer Sachkunde beurteilt. Es ist zustndig fr Zivilstreitigkeiten von Parteien, die im Handelsregister eingetragen sind, sofern die geschftliche Ttigkeit mindestens einer Partei betroffen ist und der Streitwert mindestens CHF 30''000.-- betrgt. Ausserdem kann eine nicht im Handelsregister eingetragene Partei whlen, ob sie die eingetragene Partei vor dem Handelsgericht oder den ordentlichen Gerichten verklagen mchte, wenn die weiteren Voraussetzungen erfllt sind. Das Handelsgericht ist zudem zustndig fr Streitigkeiten ber Geschftsfirmen, Kartelle und kollektive Kapitalanlagen, bei Streitigkeiten im Bereich des Immaterialgterrechts (Marken, Design, Urheberrecht, etc.); wenn der Streitwert CHF 30''000.-- bersteigt, auch im Bereich des unlauteren Wettbewerbs und der Handelsgesellschaften und Genossenschaften (z.B. bei Verantwortlichkeitsklagen). Nicht zustndig ist das Handelsgericht fr Streitigkeiten aus dem Patent-, Arbeits- und Mietrecht.
Im Hinblick auf zwei vakante Stellen suchen wir per ffentlicher Ausschreibung zwei
Pensum: Einsatz nach Bedarf
Arbeitsort: St.Gallen
Sie sind als Fachrichterin oder Fachrichter fr das Handelsgericht ttig und untersttzen die hauptamtlichen Mitglieder des Gerichts mit Ihren Fachkenntnissen. Gesucht werden je eine Handelsrichterin oder ein Handelsrichter aus dem Bereich des Medizinal- oder Spitalwesens (Krankenkassen/Apotheke/Spitalverwaltung oder hnlich) sowie aus dem Bankenwesen.
Der Kantonsrat wird die Wahl in der Wintersession 2025 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates bert die Wahlvorschlge der Fraktionen fr die kantonalen Gerichte vor. Sie hrt die Kandidierenden an und entscheidet ber deren Eignung fr das Amt. Die Fraktionen reichen anschlieend ihre Wahlvorschlge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte whlt.
Bereit fr den nchsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Teil unseres Teams werden mchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Ausknfte:
Ausknfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Prsidien der Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Ausknfte ber das Gericht: Gerichtsprsident Rolf Brunner, Tel. 058 229 32 53;
Ausknfte ber das Wahlverfahren: Sandra Brhwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91,
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen an die bevorzugte Fraktion des St.Galler Kantonsrates. Die Unterlagen sollten ein Motivationsschreiben, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhltlich), einen ausfhrlichen persnlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie relevante Fachdiplome oder -zeugnisse enthalten. Die Einreichung erfolgt als PDF.
Die Fraktionen bitten, ihre Kandidaturen bis zum 18. Juni 2025, 12:00 Uhr, bei der Rechtspflegekommission zu melden. Es empfiehlt sich, frhzeitig Kontakt zu einer Fraktion aufzunehmen, um bei der Wahl bercksichtigt zu werden.
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