Baden
nach Vereinbarung
Die Einstze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter bercksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmig im genannten Bezirk, kann aber auch in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschdigung erfolgt nach dem Dekret ber die Entschdigung fr nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, bestehend aus einer Gerichtsprsidentin bzw. einem Gerichtsprsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie oder anderen relevanten Fachrichtungen.
Die Wahlbehrde fr diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden fr die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 gewhlt. Der Einsatz ist bis zum 70. Lebensjahr mglich. Voraussetzungen sind Schweizer Brgerrecht und grundstzlich Wohnsitz im Kanton Aargau; Ausnahmen bedrfen einer Bewilligung.
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, mssen Auszge aus dem Straf- und Betreibungsregister vorlegen.
Die Gerichte fllen tglich Urteile in verschiedensten Rechtsgebieten, mit Fokus auf effiziente und brgernahe Justiz fr ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.
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Weitere Benefits umfassen Familien- und Elternzeitangebote, PK-Beitragsbeteiligung, Beratungsangebote, flexible Betreuung fr Angehrige, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie weitere finanzielle Vorteile.
Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen je nach Funktion variieren knnen.
Marianne Deubelbeiss
Personalverantwortliche
062 835 44 15
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 30. Mai 2025.
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