Der Evangelische Oberkirchenrat fhrt die landeskirchliche Verwaltung. Er bert Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchliche Einrichtungen in theologischen und rechtlichen Fragen. Die Dienstaufsicht ber die Verwaltung der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden sowie ber landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die Dienstaufsicht ber die Mitarbeitenden de