Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ttig.Sie nehmen die ihnen - auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) - bertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhngigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren