Du hast Lust selbststndig und eigenverantwortlich zu arbeiten?
Rechtspfleger*innen nehmen neben Richtern Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbststndig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger*innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzt